Über uns
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Im Jahre 1977 wurde die Kanzlei Holger von Hartlieb
in München gegründet.
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Seit
über 35 Jahren sind wir für Unternehmen und private
Mandanten tätig, insbesondere im Medienrecht. Ein
Schwerpunkt hierbei bildet das Jugendschutzrecht und
die damit verbundenen Beratungen und Vertretungen
diverser Groß- und Kleinunternehmen und auch
Einzelpersonen im Hinblick auf angestrebte
FSK-Freigaben, Vertretung in
BPjM-Indizierungsverfahren und / oder
strafrechtlichen Beschlagnahmeverfahren bei
Trägermedien. Selbstverständlich beraten wir auch im
Online-Medienrecht. |
Wir
sichten die Filme (auch Trailer, Werbespots, etc.)
und geben – falls erforderlich – auch konkrete,
fundierte Schnittvorschläge, um angestrebte
Freigaben zu erzielen. Diesbezüglich sind wir auch
vor der FSF tätig.
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Unsere
umfassende Rechtsberatung bezieht sich auch auf den
Persönlichkeitsrechtsschutz, sei es der von
Prominenten oder auch des „Normalbürgers“.
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Wir
verstehen uns aber auch als persönlicher
Ansprechpartner für Rechtsprobleme „des täglichen
Lebens“ wie beispielsweise im Familienrecht
(Ehescheidung), bei Verkehrsangelegenheiten
(Verkehrsunfall), im Mietrecht, Arbeitsrecht und im
allgemeinen Zivilrecht (Vertragsrecht).
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